Unzulässige Fragen beim Vorstellungsgespräch
Es kann sein, dass Dir im Vorstellungsgespräch Fragen zum Privatleben gestellt werden, um zu sehen, wie Du darauf reagierst. Auf «unzulässige» Fragen brauchst Du nicht zu antworten (Das ist im OR im Artikel 328b geregelt). Doch gibt die Art und Weise, wie Du auf unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch reagierst auch Aufschluss über Deine Persönlichkeit. Bereiten Dich daher auf Antworten solche Fragen vor und Du wirst nicht überrascht sein. Somit kannst ruhig und sachlich antworten. Folgende Fragen können Dir gestellt werden:
- Hast Du eine/n Partner/-in?
- Warum hast Du dich scheiden lassen?
- Warum bist Du nicht verheiratet?
- Bist Du Mitglied in einer Gewerkschaft?
Fragen zu einer allfälligen Schwangerschaft müssen dann beantwortet werden, wenn es sich um die Stelle, um die Du dich bewirbst um eine körperliche oder für Schwangere gefährliche Tätigkeit handelt. Dann darfst Du eine Schwangerschaft nicht verheimlichen.